Häufige Fragen


Informationen zum Ablauf

Wer ist mein Vertragspartner?
Vertragspartner ist immer der liefernde Vertragshändler.

Welche Vertragswerkstatt erfüllt meine Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche?
In jeder deutschen Vertragswerkstatt Ihrer Fahrzeugmarke werden Ihre Garantie- und Gewährleistungsansprüche erfüllt.

Erfolgt die Bestellung über das Internet?
Der Kauf kommt durch Kaufvertrag auf Papier direkt vom Händler mit Ihrer Unterschrift und der unseres deutschen Vertragshändlers zustande und wird über den Postweg, per E-Mail oder Fax zugestellt.

Fallen für die Vermittlung zusätzliche Kosten an?
Unser Service ist komplett kostenlos. Wir erhalten für unsere Vermittlungstätigkeit eine Aufwandsentschädigung von unseren kooperierenden Vertragshändlern.

Wie kommen die hohen Nachlässe zustande?
Wir geben die hohen Rabatte, die wir durch eine Vielzahl von Fahrzeugvermittlungen erzielen, zum größten Teil direkt an Sie weiter. Zudem sparen unsere Vertragshändler Kosten für ausführliche Beratung, Probefahrten und Ähnliches ein. Wir bitten Sie deswegen, unsere Angebote nicht zu Nachbesserungen bei den Händlern, die diese Kosten tragen müssen, zu missbrauchen.

Welche Preisgarantie wird gewährt?
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, ein Rechtsanspruch auf den Nachlass besteht nicht. Eine Preisgarantie ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Vertragshändler.

Ist die Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeug möglich?
Eine Inzahlungnahme ist grundsätzlich bei den meisten Händlern möglich, falls nicht, teilen wir Ihnen dies frühzeitig mit.
Alternativ empfehlen wir Ihnen die einschlägigen Internetportale oder ein Inserat in Ihrer Lokalzeitung.

Sind meine Daten bei der Bestellung sicher?
Ihre persönlichen Daten werden garantiert nur an den für Sie günstigsten Vertragshändler weitergegeben. Sie erhalten keine unerwünschte Werbung.

Wo muss ich mein neues Auto abholen?
Sie erhalten vom Vertragshändler eine Benachrichtigung, sobald Ihr Fahrzeug bei ihm zur Abholung bereit steht. Die Abholung erfolgt also direkt beim Vertragshändler oder falls gewünscht durch eine Werksabholung.

Wie kann ich mein Fahrzeug zulassen?
Sie erhalten ca. 1 Woche vor Auslieferung den KFZ Brief und können in Ruhe vor Ort Ihr neues Fahrzeug selbst oder durch einen Zulassungsservice zulassen und anschließend mit den Nummernschildern Ihr neues Fahrzeug abholen. In der Regel kümmert sich der ausliefernde Händler um die Zulassung.

Kann das Fahrzeug nach Hause geliefert werden?
Auf Wunsch kann Ihr Fahrzeug in der Regel, jedoch kostenpflichtig, zu Ihnen nach Hause geliefert werden.